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Mord aus der Tüte
1967: Pardon, 9. September 1967

pardon-magazin: Daß das Grundgesetz eine etwas unhandliche Sache ist, hat bereits Hermann Höcherl nachgewiesen, als er – noch als Innenminister – feststellte, es sei unmöglich, ständig mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumzulaufen. Doch wie wäre der solchermaßen offiziell als unbequem entlarvten Verfassung wirksam entgegenzutreten? Die bisherigen Methoden haben sich eindeutig als Stückwerk erwiesen, noch immer sind Proteste gegen die schrittweise Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Notstandsvorbereitung möglich. Was also bisher fehlte, war die große Idee, der zugkräftige Slogan, der die Absicht der Bundesregierung ins rechte und überzeugende Licht rückt.

Unerwartete Formulierungshilfe erwuchs den unter dem Grundgesetz leidenden Politikern jetzt aus Meschede. Die Brüder Joachim und Martin Stankowski haben die Konsequenz aus den nur zum Teil erfolgreichen Bonner Bemühungen gezogen und fordern präzis: „Töte das Grundgesetz!“ Geschickt stellen der 27-jährige Grafiker und der 23jährige Student mit typografischen Mitteln dar, wie leicht sich die verschiedenen Möglichkeiten des Grundgesetz-Mordes realisieren lassen. (Lehrbeispiel: Artikel 5, Absatz 1 GG.) Welche Art man auch wählt, ob man „die Worte verdrehen oder vertausche, … Worte zufügen oder ausstreichen … das Grundgesetz zerknüllen oder verschmutzen, verbrennen oder zerreißen will, töten kann man es ohne Schwierigkeit.“

Die hier abgebildeten Mord-Versionen bieten die beiden Avantgardisten in der „Tüte 1“ durch den Verlag Schwarz Weiß (Meschede) zum Verkauf. Es steht zu hoffen, daß bald weitere Wunder-Tüten folgen. Denn noch ist der Endsieg über das Grundgesetzt nicht gesichert. Ulla Küspert
 
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